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Das PNOG - Reform oder Mogelpackung?

Die Zusammenfassung des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) repräsentiert unsere Erkenntnisse nach sorgfältiger Prüfung des vorliegenden Referentenentwurfs – abrufbar auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit hier 

 

Alle Aussagen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Irrtum vorbehalten.

Warum soll eine Neuordnung erfolgen?

Die Pflegeversicherungen stehen nach Aussage der Bundesregierung vor dem finanziellen Kollaps. Während viele Experten hierfür maßgeblich die Zweckentfremdung von Beiträgen und eine Fehlallokation der vorhandenen Mittel verantwortlich machen, sieht die Bundesregierung die primäre Ursache in der zunehmenden Zahl von Anspruchsberechtigten und damit bei jenen, für die das System als fünfte Säule der Sozialversicherung vor knapp 40 Jahren eingeführt wurde. Es ist nicht an uns als Unternehmen hier eine abschließende Erklärung abzugeben; wir sehen jedoch mit großem Schrecken, dass erneut eine als „Reform“ bezeichnete Maßnahme primär darauf abzielt, Leistungen für vulnerable Gruppen zu kürzen.

Neue Begriffe

Des Kaisers neue Kleider

Aus Pflegegeld wird das Entlastungsbudget

Dieser, direkt an den zu Pflegenden ausgezahlte Geldbetrag steht zur Kompensation von freiwilliger Hilfe – z.B. durch Angehörige – zur Verfügung.

Aus Pflegesachleistungen wird das Sachleistungsbudget

Hieraus werden bisher ambulante Pflegedienste und – auf Antrag – auch Entlastungsdienstleister wie H+Z Die Kümmerer GmbH bezahlt. Letzteres wird sich ändern - mehr dazu in den nächsten Abschnitten.

Aus Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget

Das bisher für Entlastungsleistungen verfügbare Budget wird zukünftig als Sozialraumbudget bezeichnet.

Mehr "Entlastungsbudget" (bisher Pflegegeld)

Für die Pflegegrade 2 bis 5 steigt das neue Entlastungsbudget um im Schnitt 9,5% - bei PG 2 z.B. von derzeit 347 € auf 386 € monatlich.

Mehr "Sachleistungsbudget" (bisher Pflegesachleistungen)

Auch diese Beträge werden für die PG 2 bis 5 erhöht. Der Zuwachs beträgt im Schnitt 10% - bei PG 2 z.B. von derzeit 796 € auf 889 € monatlich.

Mehr "Sozialraumbudget" (bisher Entlastungsbetrag)

Statt 131 € monatlich stehen den Pflegegraden 2 bis 5 nun 175 € zur Nutzung sogenannter niedrigschwelligen Angeboten - etwa der Haushaltsentlastung und Alltagsunterstützung durch H+Z Die Kümmerer GmbH - zu.

Es gibt mehr Geld...

...zumindest auf den ersten Blick.

Streichen, kürzen, verbieten

Die Geschichte hinter den vermeintlichen "Wohltaten"

Senior mit Maske

Verhinderungspflege Adé

Bisher können die Pflegegrade 2 bis 5 nach Beantragung ein Budget zur Verhinderungspflege - etwa während der geplanten Abwesenheit eines pflegenden Angehörigen - in Höhe von 3.539 € jährlich in Anspruch nehmen. Das ist mit dem PNOG vorbei. Die Reform sieht vor, dass ein sogenanntes Überbrückungsbudget gebildet wird, das allerdings nur ambulante Pflege- und Betreuungsdienste nutzen oder im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden kann. Zudem ist die Nutzung auf unvorhergesehene Notfälle - z.B. krankheitsbedingter Ausfall des pflegenden Angehörigen - beschränkt. 

Pflegehilfsmittel verlieren ihr Budget

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die aktuell über alle Pflegegrade mit einem gesonderten Budget von 42 € ausgestattet sind, werden zukünftig aus dem Sachleistungsbudget bezahlt. Damit hat deren Bezug nach aktueller Sachlage Auswirkungen auf Ihr Entlastungsbudget (Pflegegeld) - je nach Pflegegrad zwischen 16,85 € und 18,24 € monatlich.

Image by tam wai

Wenn Ihr Pflegedienst auch sauber macht...

...kann es nach der neuen Regelung schnell teuer werden. Bisher konnten anerkannte Pflegedienste der ambulanten Versorgung auch auf den Entlastungsbetrag von 131 € zugreifen. Das ist mit der Einführung des Sozialraumbudgets nicht mehr möglich. Für Leistungsbezieher der Pflegegrade 2 bis 5 bedeutet dies, dass jede Minute, die der vertraute Pflegedienst im Haushalt arbeitet, direkt zu Lasten des bisherigen Pflegegeldes geht. 

 

Falls ein Pflegedienst also zweimal monatlich je 1 1/2 Stunden im Haushalt ist, können so rasch - je nach Pflegegrad - 60 € vom Pflegegeld verbraucht werden.  

Und das Sozialraumbudget (bisher Entlastungsbetrag)?

Nur Unternehmen wie H+Z Die Kümmerer GmbH - also nach Landesrecht zugelassene Anbieter von niedrigschwelligen Leistungen - und ehrenamtliche Unterstützer, dürfen auf das neue Sozialraumbudget von dann 175 € monatlich zugreifen. Wird dieses Budget verwendet, hat dies keinen Einfluss auf das Pflegegeld (neu Entlastungsbudget). Allerdings ist es diesen Anbietern nun untersagt, im Rahmen der Umwidmung - bisher waren bis zu 40% möglich - Pflegesachleistungen (neu Sachleistungen) geltend zu machen. 

Ihre Haushaltshilfe

Jetzt gut aufpassen - das ist wichtig!

Gemäß Gesetzesentwurf dürfen Unternehmen wie H+Z Die Kümmerer GmbH über das neue Sozialraumbudget abrechnen. Ambulante Pflegedienste, die auch hauswirtschaftliche Unterstützung anbieten, müssen hingegen das Sachleistungsbudget nutzen - und schmälern daher direkt das Pflegegeld (neu Entlastungsbudget). Eine Umwidmung von Sachleistungen in Entlastungsleistungen ist nicht mehr möglich!

Es ist finanziell also sinnvoller zunächst über einen anerkannten Dienstleister zu gehen und nur dann, wenn der Bedarf größer ist, zusätzlich einen Pflegedienst mit der Erbringung hauswirtschaftlicher Arbeiten zu beauftragen.

Pflegegrad 1

Jetzt wird es richtig traurig

Die traurige Wahrheit

Der Pflegegrad 1 wird in Zukunft keine direkte, praktische Unterstützung seitens der Pflegekasse erfahren. 

  • Der Entlastungsbetrag von 131 € wird gestrichen.

  • Kein Anspruch mehr auf Pflegehilfsmittel.

  • Dafür - bei Neueinstufung in den Pflegegrad - eine verbindliche Pflegebegleitung, ab 2028.

  • Weiterhin möglich bleiben einzig der Hausnotruf und die Bezuschussung von Umbaumaßnahmen sowie technische Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen (letztere sind jedoch nur eingeschränkt verfügbar).

De facto bedeutet dies, dass der Pflegegrad zwar noch auf dem Papier existiert, Menschen mit PG 1 aber ohne echte Entlastung in Zukunft den Alltag wieder allein meistern müssen, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht.

Unser Versprechen an Kunden mit Pflegegrad 1

Wir lassen Dich nicht allein!

Speziell für Kundinnen und Kunden mit Pflegegrad 1 haben wir ein Leistungspaket zusammengestellt, das sich sehen lassen kann!

Wir haben bereits ein Modell entwickelt, das exklusiv für Kunden mit Pflegegrad 1 eine monatliche Unterstützung über zwei Zeitstunden zu Sonderkonditionen ermöglicht. Sollte das PNOG wirklich in all seiner unverhältnismäßigen Härte zuschlagen, werden wir Dich nicht im Regen stehen lassen!

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